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IT-Recht – Die elf EVB-IT Verträge – Überblick und Vertiefung
Der Workshop zu EVB-IT Verträgen gibt einen Überblick über Vertragsarten, Rechtsgrundlagen und Neuerungen. Sie vertiefen Projektvertragsrecht und üben anhand eines Praxisbeispiels den Umgang mit Vertragsformularen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Schwerpunkte werden gemeinsam abgestimmt.
Kursbeschreibung
11 Verträge in drei Tagen: ein Überblick mit Übungen und Vertiefungen für Einsteiger und Fortgeschrittene. Dieser Workshop gibt einen Überblick über alle (zehn!) seit 2002 veröffentlichten EVB-IT Verträge und stellt insbesondere die Neuerungen der neuen Basis-EVB-IT für Kauf, Instandhaltung, Überlassung und Pflege dar. Er bietet außerdem einen Ausblick auf mögliche Änderungen bei EVB-IT Dienstleistung und behandelt die technischen sowie rechtlichen Besonderheiten der komplexen EVB-IT Systemverträge für System, Erstellung, Systemlieferung und Service.
Das Seminar vermittelt vertiefte Kenntnisse im Projektvertragsrecht. Die Teilnehmenden üben anhand eines Praxisbeispiels gemeinsam den Umgang mit dem Vertragsformular und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wegen der Stofffülle findet das Seminar an drei Tagen statt. Zu Beginn stimmen die Teilnehmenden gemeinsam ab, welche Schwerpunkte das Seminar haben soll. Aufgaben und Lösungen begleiten die Schwerpunkthemen als Übungen.
Seminarleitung: Frau Rechtsanwältin Elisabeth Keller-Stoltenhoff ist Partnerin der IT-Recht-Kanzlei München und eine erfahrene Praktikerin bei der Gestaltung von IT-Verträgen sowie der Beratung bei IT-Ausschreibungen und IT-Projekten. Bis 2004 war sie im Auftrag des VSI (Verband der Softwareindustrie Deutschlands e.V.) Mitglied der Verhandlungsdelegation für die Erstellung der EVB-IT. Seit 2004 ist sie Beraterin des Bundesinnenministeriums für die Erstellung des EVB-IT Planungs-, Systemvertrages und Systemlieferungs- und des Erstellungsvertrages. Darüber hinaus war sie Mitglied der Arbeitsgruppe zur Entwicklung der Unterlage für die Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB).
Urheberrechtshinweis: Dieses Seminar ist urheberrechtlich geschützt. Urheber und Kooperationspartner ist die cmt Recht Seminar GmbH.
Seminarinhalte
BVB und EVB-IT Einkaufsbedingungen der öffentlichen Hand
Hintergrund der EVB-IT Vertragsverhandlungen
- Vertreter der Auftraggeber- und Auftragnehmerseite
- Ziel der Verhandlungen
- Neue Verträge
Rechtsgrundlagen
- Vergaberecht (GWB, VgV, VOL/A, VOL/B, VOF, VSVgV)
- Nationale und EU-Vergaberechte
- Pflichten des Auftraggebers
- Rechte des Auftragnehmers
- Vergabeprinzipien und Verfahrensarten
AGB-Kontrolle durch das BGB
- EVB-IT-Verträge als AGB und Individualverträge
- Generalklausel § 305 BGB
- Vorrang der Individualabrede
- Wesentliche BGB-Regularien
- Vorrang der Individualabrede im EVB-IT-Vertrag
Geltungs- und Anwendungsbereiche der EVB-IT Vertragstypen: Verwendung der alten BVB und der neuen EVB-IT
- EVB-IT-Verträge, die BVB-Verträge ganz oder partiell ersetzen
- EVB-IT Überlassung Typ -A, insbesondere Änderungen gegenüber den alten Versionen und den unterschiedlichen Vertragsmustern
- EVB-IT Pflege S, insbesondere Änderungen gegenüber den alten Versionen und den unterschiedlichen Vertragsmustern
- EVB-IT Überlassung Typ-B
- EVB-IT Kauf, insbesondere Änderungen gegenüber den alten Versionen und den unterschiedlichen Vertragsmustern
- EVB-IT Instandhaltung, insbesondere Änderungen gegenüber den alten Versionen und den unterschiedlichen Vertragsmustern
- EVB-IT Dienstleistung mit Ausblick auf mögliche Veränderungen
- EVB-IT System und EVB-IT Erstellung
- EVB-IT Systemlieferung
- EVB-IT Service
Lernziele
Sie lernen, die EVB-IT Vertragstypen, ihre Rechtsgrundlagen und aktuelle Neuerungen fachlich einzuordnen. Anhand eines Praxisbeispiels üben Sie den Umgang mit Vertragsformularen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Projektvertragsrecht.
Zielgruppe
- Beschafferinnen und Beschaffer für IT-Leistungen
- IT-Anbieterinnen und IT-Anbieter
- IT-Projektleiterinnen und IT-Projektleiter
- Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
- Justiziarinnen und Justiziare
Voraussetzungen
Keine besonderen Voraussetzungen erforderlich.
Nächste Termine
Persönliche Beratung
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