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Datenschutz – Datenschutzbeauftragter (DSGVO) – Kompaktkurs

Dieser DSGVO-Kurs vermittelt gesetzliche Datenschutzregelungen, Rechenschaftspflichten sowie den Umgang mit personenbezogenen Daten und behandelt die Aufgaben von Datenschutzbeauftragten.

Soft skills-pana

Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB), Gewerbetreibende, Freiberufler sowie öffentliche Auftraggeber. Kein Verkauf an Verbraucher (§ 13 BGB). Alle Preisangaben werden sorgfältig gepflegt. Preisirrtümer und technische Darstellungsfehler können jedoch nicht vollständig ausgeschlossen werden.

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Kursdetails & Termine

Kursbeschreibung

Öffentliche und nicht-öffentliche Stellen, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten, haben einen Beauftragten für den Datenschutz schriftlich zu bestellen. Nicht-öffentliche Stellen sind hierzu spätestens innerhalb eines Monats nach Aufnahme ihrer Tätigkeit verpflichtet. Das Gleiche gilt, wenn personenbezogene Daten auf andere Weise erhoben, verarbeitet oder genutzt werden und damit in der Regel mindestens 20 Personen beschäftigt sind. Am 05. Juli 2017 wurde das am 25. Mai 2018 in Kraft tretende Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) als Artikel 1 des DSAnpUG-EU (oder wie der vollständige Name lautet: „Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680“) im Bundesgesetzblatt (BGBl.) Teil I Nr. 44 veröffentlicht. Dieses Gesetz ersetzt dann das bisherige BDSG, die EU-DSGVO wirkt unmittelbar als Verordnung. Diese Ausbildung berücksichtigt die DSGVO. Die Ausbildung zum Betrieblichen IT-Sicherheitsbeauftragten ist ein separater Kurs und nicht Inhalt dieses Trainings.

Seminarinhalte

Gesetzliche Regelungen zum Datenschutz

  • EU-DSGVO und BDSG (neu)
  • Anwendbarkeit und Öffnungsklauseln
  • Legaldefinitionen
  • Aktuelle Entscheidungen

Rechenschaftspflicht

  • Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung
  • Anforderungen an Einwilligungen
  • Informations- und Auskunftspflichten
  • Benachrichtigungspflichten gegenüber Betroffenen

Umgang mit personenbezogenen Daten

  • Personalaktenführung
  • Nutzung von Kundendaten
  • Werbung
  • Löschkonzepte

Datenschutz und Datensicherheit

  • Technische und organisatorische Maßnahmen
  • Cloud Computing und Office 365
  • Social Media
  • Private Nutzung von Internet und E-Mail

Aufgaben des Datenschutzbeauftragten

  • Bestellung und Aufgaben
  • Rechte und Pflichten
  • Haftung

Zielgruppe

- Personen, die künftig als Datenschutzbeauftragte oder Datenschutzbeauftragter fungieren werden.

Voraussetzungen

Keine besonderen Voraussetzungen erforderlich.

Lernziele

Sie erhalten einen Überblick über gesetzliche Regelungen zum Datenschutz, Rechenschaftspflichten, den Umgang mit personenbezogenen Daten sowie Aufgaben, Rechte, Pflichten und Haftung von Datenschutzbeauftragten.

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Fragen Sie diesen Kurs für Ihr Team oder Unternehmen an. Wir prüfen passende Termine, Formate und individuelle Anforderungen und melden uns persönlich mit einem Vorschlag.

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Öffentliche und nicht-öffentliche Stellen, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten, haben einen Beauftragten für den Datenschutz schriftlich zu bestellen. Nicht-öffentliche Stellen sind hierzu spätestens innerhalb eines Monats nach Aufnahme ihrer Tätigkeit verpflichtet. Das Gleiche gilt, wenn personenbezogene Daten auf andere Weise erhoben, verarbeitet oder genutzt werden und damit in der Regel mindestens 20 Personen beschäftigt sind. Am 05. Juli 2017 wurde das am 25. Mai 2018 in Kraft tretende Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) als Artikel 1 des DSAnpUG-EU (oder wie der vollständige Name lautet: „Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680“) im Bundesgesetzblatt (BGBl.) Teil I Nr. 44 veröffentlicht. Dieses Gesetz ersetzt dann das bisherige BDSG, die EU-DSGVO wirkt unmittelbar als Verordnung. Diese Ausbildung berücksichtigt die DSGVO. Die Ausbildung zum Betrieblichen IT-Sicherheitsbeauftragten ist ein separater Kurs und nicht Inhalt dieses Trainings.

Gesetzliche Regelungen zum Datenschutz

  • EU-DSGVO und BDSG (neu)
  • Anwendbarkeit und Öffnungsklauseln
  • Legaldefinitionen
  • Aktuelle Entscheidungen

Rechenschaftspflicht

  • Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung
  • Anforderungen an Einwilligungen
  • Informations- und Auskunftspflichten
  • Benachrichtigungspflichten gegenüber Betroffenen

Umgang mit personenbezogenen Daten

  • Personalaktenführung
  • Nutzung von Kundendaten
  • Werbung
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Datenschutz und Datensicherheit

  • Technische und organisatorische Maßnahmen
  • Cloud Computing und Office 365
  • Social Media
  • Private Nutzung von Internet und E-Mail

Aufgaben des Datenschutzbeauftragten

  • Bestellung und Aufgaben
  • Rechte und Pflichten
  • Haftung

- Personen, die künftig als Datenschutzbeauftragte oder Datenschutzbeauftragter fungieren werden.

Keine besonderen Voraussetzungen erforderlich.

Sie erhalten einen Überblick über gesetzliche Regelungen zum Datenschutz, Rechenschaftspflichten, den Umgang mit personenbezogenen Daten sowie Aufgaben, Rechte, Pflichten und Haftung von Datenschutzbeauftragten.

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Kursbewertungen

3 Rezensionen für Datenschutz – Datenschutzbeauftragter (DSGVO) – Kompaktkurs

  1. Kursteilnehmer:in

  2. Kursteilnehmer:in

    sehr gute Schulung in proffesionellen Schulungsräumen

  3. Kursteilnehmer:in

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Fragen & Antworten

Hier beantworten wir die häufigsten Fragen zu unseren Kursen, Abläufen und Formaten. Sollten Sie weitere Fragen haben, unterstützen wir Sie gerne persönlich.

Der Kurs richtet sich an Personen, die als Datenschutzbeauftragte oder Datenschutzbeauftragter fungieren werden.

Es sind keine besonderen Voraussetzungen erforderlich.

Behandelt werden die EU-DSGVO und das BDSG (neu), einschließlich Anwendbarkeit, Öffnungsklauseln, Legaldefinitionen und aktuellen Entscheidungen.

Sie umfasst unter anderem Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung, Anforderungen an Einwilligungen sowie Informations-, Auskunfts- und Benachrichtigungspflichten gegenüber Betroffenen.

Thematisiert werden Personalaktenführung, die Nutzung von Kundendaten, Werbung und Löschkonzepte.

Nein. Die Ausbildung zum Betrieblichen IT-Sicherheitsbeauftragten ist ein separater Kurs und nicht Inhalt dieses Trainings.

Datenschutz – Datenschutzbeauftragter (DSGVO) – Kompaktkurs im Überblick

Der DSGVO Kurs ordnet die rechtlichen Anforderungen des Datenschutzes für Personen ein, die künftig die Aufgaben einer Datenschutzbeauftragten oder eines Datenschutzbeauftragten übernehmen. Im Mittelpunkt stehen die EU-DSGVO, das BDSG (neu) sowie deren Anwendbarkeit und zentrale Begriffsbestimmungen.

Ein wesentlicher Zusammenhang besteht zwischen der Rechenschaftspflicht und der praktischen Datenverarbeitung. Rechtsgrundlagen, Einwilligungen sowie Informations- und Auskunftspflichten bilden dabei den Rahmen für den Umgang mit Personalakten, Kundendaten, Werbung und Löschkonzepten.

Für die Tätigkeit im Datenschutz werden außerdem technische und organisatorische Maßnahmen, Cloud Computing, Office 365 und Social Media behandelt. Der Kurs setzt keine besonderen Voraussetzungen voraus und grenzt sich klar von der separaten Ausbildung zum Betrieblichen IT-Sicherheitsbeauftragten ab.