Datenschutz – Datenschutzbeauftragter (DSGVO) – Kompaktkurs
Öffentliche und nicht-öffentliche Stellen, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten, haben einen Beauftragten für den Datenschutz schriftlich zu bestellen. Nicht-öffentliche Stellen sind hierzu spätestens innerhalb eines Monats nach Aufnahme ihrer Tätigkeit verpflichtet.
Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB), Gewerbetreibende, Freiberufler sowie öffentliche Auftraggeber. Kein Verkauf an Verbraucher (§ 13 BGB). Alle Preisangaben werden sorgfältig gepflegt. Preisirrtümer und technische Darstellungsfehler können jedoch nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Kursdetails & Termine
Kursbeschreibung
Öffentliche und nicht-öffentliche Stellen, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten, haben einen Beauftragten für den Datenschutz schriftlich zu bestellen.
Nicht-öffentliche Stellen sind hierzu spätestens innerhalb eines Monats nach Aufnahme ihrer Tätigkeit verpflichtet.
Das Gleiche gilt, wenn personenbezogene Daten auf andere Weise erhoben, verarbeitet oder genutzt werden und damit in der Regel mindestens 20 Personen beschäftigt sind. Am 05. Juli 2017 wurde das am 25. Mai 2018 in Kraft tretende Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) als Artikel 1 des DSAnpUG-EU (oder wie der vollständige Name lautet: "Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680" im Bundesgesetzblatt (BGBl.) Teil I Nr. 44 veröffentlicht. Dieses Gesetz ersetzt dann das bisherige BDSG, die EU-DSGVO wirkt unmittelbar als Verordnung. Diese Ausbildung berücksichtigt die DSGVO. Die Ausbildung zum Betrieblichen IT-Sicherheitsbeauftragten ist ein separater Kurs und nicht Inhalt dieses Trainings.
Seminarinhalte
Gesetzliche Regelungen zum Datenschutz
- EU-DSGVO und BDSG (neu)
- Anwendbarkeit und Öffnungsklauseln
- Legaldefinitionen
- Aktuelle Entscheidungen
Rechenschaftspflicht
- Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung
- Anforderungen an Einwilligungen
- Informations- und Auskunftspflichten
- Benachrichtigungspflichten gegenüber Betroffenen
Umgang mit personenbezogenen Daten
- Personalaktenführung
- Nutzung von Kundendaten
- Werbung
- Löschkonzepte
Datenschutz und Datensicherheit
- Technische und organisatorische Maßnahmen
- Cloud Computing und Office 365
- Social Media
- Private Nutzung von Internet und E-Mai
Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
- Bestellung und Aufgaben
- Rechte und Pflichten
- Haftung
Zielgruppe
Personen, die als Datenschutzbeauftragte/r fungieren werden.
Voraussetzungen
Keine besonderen Voraussetzungen.
Lernziele
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Fragen Sie diesen Kurs für Ihr Team oder Unternehmen an. Wir prüfen passende Termine, Formate und individuelle Anforderungen und melden uns persönlich mit einem Vorschlag.
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Kursbewertungen
3 Rezensionen für Datenschutz – Datenschutzbeauftragter (DSGVO) – Kompaktkurs
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sehr gute Schulung in proffesionellen Schulungsräumen
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