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IT-Recht – Vergaberecht kompakt PLUS für die Praxis

Vergaberecht kompakt für die Praxis vermittelt einen erweiterten Überblick über öffentliche Beschaffung. Sie behandeln rechtliche Rahmenbedingungen, nationale und europaweite Verfahren sowie Binnenmarktrelevanz. Hinzu kommen elektronische Kommunikation, Auftragsänderungen und Rechtsschutz im Vergabeverfahren.

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Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB), Gewerbetreibende, Freiberufler sowie öffentliche Auftraggeber. Kein Verkauf an Verbraucher (§ 13 BGB). Alle Preisangaben werden sorgfältig gepflegt. Preisirrtümer und technische Darstellungsfehler können jedoch nicht vollständig ausgeschlossen werden.

Artikelnummer: R07 Kategorien: , Marke:

Kursdetails & Termine

Kursbeschreibung

Dieses zweitägige Seminar vermittelt Ihnen einen erweiterten Blick über die Grundlagen der öffentlichen Beschaffung.

Ihnen werden die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die multilateralen und europarechtlichen Abhängigkeiten des deutschen Vergaberechts und ihre praktischen Auswirkungen verständlich erklärt.

Ein Schwerpunkt liegt auf der Abwicklung nationaler und europaweiter Vergabeverfahren mit einem vertiefenden Blick auf die mögliche Binnenmarktrelevanz nationaler Vergaben und die europarechtlich geprägten politisch-strategischen Ziele der öffentlichen Auftragsvergabe. Auch die durch die letzte Vergaberechtsreform in 2016/2017 neu geschaffenen Regelungen zu vergaberechtsfreien Auftragsänderungen, Vertragskündigungen, elektronischer Kommunikation und der gemeinsamen Beschaffung öffentlicher Auftraggeber werden behandelt. Zum Schluss erhalten Sie einen kompakten Überblick über das Wettbewerbsregister und den Rechtsschutz im Vergabeverfahren.

Ihr Seminarleiter: Herr Hans-Peter Müller, Dipl. Verwaltungswirt. Nach seinem Abitur 1976 absolvierte er die Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Mannheim. Seine berufliche Laufbahn begann er 1983 beim Kreiswehrersatzamt Neuwied, zuletzt war er Abteilungsleiter.

Von 1988 bis 1996 arbeitete er im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Bereich Zivile Krisenvorsorge. 1996 folgte eine Berufung an die Deutsche NATO-Vertretung in Brüssel, wo er Vizepräsident des NATO-Industrie-Planungsausschusses für zivile Krisenvorsorge war. Ab 2001 war er im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zuständig für Vergaberecht und Preisrecht bei öffentlichen Aufträgen, unter anderem für VgV, SektVO, UVgO und VO PR Nr. 30/53, und ist seit dem 01.01.2021 im vorzeitigen Ruhestand.

Von 1999 bis 2001 erfolgte ein berufsbegleitendes Zusatzstudium „Wirtschafts- und Arbeitsrecht“ an der Fernuniversität Hagen. Von 2001 bis 2006 schloss sich ein Studium der Rechtswissenschaften, ebenfalls berufsbegleitend, an der Rheinischen Friedrich-Wilhelm-Universität Bonn an.

Hans-Peter Müller ist Autor und Herausgeber der Kommentare von Greb/Müller „Kommentar zur Sektorenverordnung“ (3. Auflage 2022) sowie von Hoffjan, Müller, Waldmann „Preise und Preisprüfungen bei öffentlichen Aufträgen“. Daneben ist er Mitautor bei Kulartz/Kus/Portz/Priess „Kommentar zum GWB Vergaberecht“ (4. Auflage), Reidt/Stickler/Glahs „Vergaberecht“ (4. Auflage), Müller-Wrede „GWB Vergaberecht Kommentar“, Kulartz/Kus/Marx/Portz/Priess „Kommentar zur VgV“ und Kulartz/Röwekamp/Portz/Priess „Kommentar zur UVgO“.

Regelmäßige Einladungen als Referent runden sein vergaberechtliches Engagement ab.

Urheberrechtshinweis: Dieses Seminar ist urheberrechtlich geschützt. Urheber und Kooperationspartner ist die cmt Recht Seminar GmbH.

Seminarinhalte

Rechtsgrundlagen des Öffentlichen Auftragswesens

  • WTO-Beschaffungsübereinkommen
  • EU-Vergaberichtlinien
  • Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
  • Vergabeverordnungen
  • Haushaltsordnungen
  • Vergabeordnungen (Unterschwellenvergabeordnung – UVgO und VOB)
  • Sonstige Vorschriften

Binnenmarktrelevante Aufträge

Weichenstellungen

  • Wer ist öffentlicher Auftraggeber?
  • Was ist ein öffentlicher Auftrag?
  • Wie berechnen sich die Schwellen-/Auftragswerte?
  • Welche Vorschrift ist im konkreten Fall anwendbar?

Ausnahmen vom Vergaberecht bei öffentlicher Auftragsvergabe (Bereichsausnahmen)

Herstellung der Beschaffungsreife (dem Vergabeverfahren vorgelagerte Schritte)

  • Markterkundung
  • Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
  • Vorinformation
  • Vorrangige Prüfung einer Losvergabe

Ablauf von Vergabeverfahren (vergaberechtlich geprägter Vertragsanbahnungsprozess)

Vergabearten

  • Offenes Verfahren – Öffentliche Ausschreibung
  • Nicht-offenes Verfahren – Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb
  • Verhandlungsverfahren – Verhandlungsvergabe mit und ohne Teilnahmewettbewerb
  • Wettbewerblicher Dialog, Innovationspartnerschaft

Weitere Themen des Vergaberechts

  • Rahmenvereinbarungen
  • Direktaufträge
  • Erstellung der Vergabeunterlagen
  • Anschreiben, Bewerbungsbedingungen und Vertragsunterlagen (funktionale und konstruktive Leistungsbeschreibung, Vertragsbedingungen)
  • Grundsatz der Produktneutralität der Leistungsbeschreibung und deren Ausnahmen
  • Was ist bei Unteraufträgen zu beachten?
  • Vermeidung von Wettbewerbsverzerrung durch vorbefasste Unternehmen – Projektanten
  • Gewichtung der Zuschlagskriterien
  • Angaben zu Nebenangeboten
  • Eignungsanforderungen, Ausschluss von Unternehmen, Auftragssperre, Selbstreinigung von Unternehmen
  • Nachweis/Beleg der Eignung, Grundsatz der Eigenerklärung, Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), Eignungsvermutung, Eignungsleihe, elektronisches Dokumentenarchiv e-certis
  • Auftragsbekanntmachung (ex ante Transparenz)
  • Unwirksamkeit des Vertrages bei unterlassener Auftragsbekanntmachung / Vermeidung der Unwirksamkeit
  • Verwahrung, Öffnung und Prüfung der Angebote, Teilnahmeanträge, ggf. Interessenbekundungen und -bestätigungen
  • Wertung der Angebote, Teilnahmeanträge und ggf. Interessenbekundungen und -bestätigungen
  • Einhaltung der Prüfungsreihenfolge – Prüfung der Angemessenheit der Preise/Kosten
  • Lebenszyklusrechnung
  • Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots, empfohlene Methode
  • Vermeidung von Interessenkonflikten
  • Vorabinformation der Bieter einschließlich Wartepflicht
  • Abfragepflichten beim Gewerbezentralregister / Wettbewerbsregister
  • Zuschlagserteilung gleich Vertragsschluss
  • Aufhebung des Vergabeverfahrens
  • Nachträgliche Bieterinformation
  • Vergabebekanntmachung (ex post Transparenz)
  • Dokumentation und Vergabevermerk

Sonderfälle/Querschnittsthemen

  • Politisch-strategische Ziele
  • Vertraulichkeit
  • Gemeinsame Beschaffung mehrerer Auftraggeber
  • Grundsatz der elektronischen Kommunikation
  • Zulässige Auftragsänderungen
  • Kündigung von Verträgen
  • Auftragsänderungen
  • Kündigung von öffentlichen Aufträgen

Rechtsschutz im Vergabeverfahren

Zielgruppe

Teilnehmende ohne Grundkenntnisse, die einen fundierten Einblick in das Vergaberecht erwerben möchten.

Voraussetzungen

Interesse am Vergaberecht wird vorausgesetzt.

Lernziele

Sie lernen die rechtlichen Rahmenbedingungen und praktischen Auswirkungen des deutschen Vergaberechts kennen. Sie erhalten einen erweiterten Überblick über öffentliche Beschaffung sowie nationale und europaweite Vergabeverfahren, einschließlich Binnenmarktrelevanz und Rechtsschutz.

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Fragen Sie diesen Kurs für Ihr Team oder Unternehmen an. Wir prüfen passende Termine, Formate und individuelle Anforderungen und melden uns persönlich mit einem Vorschlag.

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Dieses zweitägige Seminar vermittelt Ihnen einen erweiterten Blick über die Grundlagen der öffentlichen Beschaffung.

Ihnen werden die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die multilateralen und europarechtlichen Abhängigkeiten des deutschen Vergaberechts und ihre praktischen Auswirkungen verständlich erklärt.

Ein Schwerpunkt liegt auf der Abwicklung nationaler und europaweiter Vergabeverfahren mit einem vertiefenden Blick auf die mögliche Binnenmarktrelevanz nationaler Vergaben und die europarechtlich geprägten politisch-strategischen Ziele der öffentlichen Auftragsvergabe. Auch die durch die letzte Vergaberechtsreform in 2016/2017 neu geschaffenen Regelungen zu vergaberechtsfreien Auftragsänderungen, Vertragskündigungen, elektronischer Kommunikation und der gemeinsamen Beschaffung öffentlicher Auftraggeber werden behandelt. Zum Schluss erhalten Sie einen kompakten Überblick über das Wettbewerbsregister und den Rechtsschutz im Vergabeverfahren.

Ihr Seminarleiter: Herr Hans-Peter Müller, Dipl. Verwaltungswirt. Nach seinem Abitur 1976 absolvierte er die Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Mannheim. Seine berufliche Laufbahn begann er 1983 beim Kreiswehrersatzamt Neuwied, zuletzt war er Abteilungsleiter.

Von 1988 bis 1996 arbeitete er im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Bereich Zivile Krisenvorsorge. 1996 folgte eine Berufung an die Deutsche NATO-Vertretung in Brüssel, wo er Vizepräsident des NATO-Industrie-Planungsausschusses für zivile Krisenvorsorge war. Ab 2001 war er im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zuständig für Vergaberecht und Preisrecht bei öffentlichen Aufträgen, unter anderem für VgV, SektVO, UVgO und VO PR Nr. 30/53, und ist seit dem 01.01.2021 im vorzeitigen Ruhestand.

Von 1999 bis 2001 erfolgte ein berufsbegleitendes Zusatzstudium „Wirtschafts- und Arbeitsrecht“ an der Fernuniversität Hagen. Von 2001 bis 2006 schloss sich ein Studium der Rechtswissenschaften, ebenfalls berufsbegleitend, an der Rheinischen Friedrich-Wilhelm-Universität Bonn an.

Hans-Peter Müller ist Autor und Herausgeber der Kommentare von Greb/Müller „Kommentar zur Sektorenverordnung“ (3. Auflage 2022) sowie von Hoffjan, Müller, Waldmann „Preise und Preisprüfungen bei öffentlichen Aufträgen“. Daneben ist er Mitautor bei Kulartz/Kus/Portz/Priess „Kommentar zum GWB Vergaberecht“ (4. Auflage), Reidt/Stickler/Glahs „Vergaberecht“ (4. Auflage), Müller-Wrede „GWB Vergaberecht Kommentar“, Kulartz/Kus/Marx/Portz/Priess „Kommentar zur VgV“ und Kulartz/Röwekamp/Portz/Priess „Kommentar zur UVgO“.

Regelmäßige Einladungen als Referent runden sein vergaberechtliches Engagement ab.

Urheberrechtshinweis: Dieses Seminar ist urheberrechtlich geschützt. Urheber und Kooperationspartner ist die cmt Recht Seminar GmbH.

Rechtsgrundlagen des Öffentlichen Auftragswesens

  • WTO-Beschaffungsübereinkommen
  • EU-Vergaberichtlinien
  • Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
  • Vergabeverordnungen
  • Haushaltsordnungen
  • Vergabeordnungen (Unterschwellenvergabeordnung – UVgO und VOB)
  • Sonstige Vorschriften

Binnenmarktrelevante Aufträge

Weichenstellungen

  • Wer ist öffentlicher Auftraggeber?
  • Was ist ein öffentlicher Auftrag?
  • Wie berechnen sich die Schwellen-/Auftragswerte?
  • Welche Vorschrift ist im konkreten Fall anwendbar?

Ausnahmen vom Vergaberecht bei öffentlicher Auftragsvergabe (Bereichsausnahmen)

Herstellung der Beschaffungsreife (dem Vergabeverfahren vorgelagerte Schritte)

  • Markterkundung
  • Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
  • Vorinformation
  • Vorrangige Prüfung einer Losvergabe

Ablauf von Vergabeverfahren (vergaberechtlich geprägter Vertragsanbahnungsprozess)

Vergabearten

  • Offenes Verfahren – Öffentliche Ausschreibung
  • Nicht-offenes Verfahren – Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb
  • Verhandlungsverfahren – Verhandlungsvergabe mit und ohne Teilnahmewettbewerb
  • Wettbewerblicher Dialog, Innovationspartnerschaft

Weitere Themen des Vergaberechts

  • Rahmenvereinbarungen
  • Direktaufträge
  • Erstellung der Vergabeunterlagen
  • Anschreiben, Bewerbungsbedingungen und Vertragsunterlagen (funktionale und konstruktive Leistungsbeschreibung, Vertragsbedingungen)
  • Grundsatz der Produktneutralität der Leistungsbeschreibung und deren Ausnahmen
  • Was ist bei Unteraufträgen zu beachten?
  • Vermeidung von Wettbewerbsverzerrung durch vorbefasste Unternehmen – Projektanten
  • Gewichtung der Zuschlagskriterien
  • Angaben zu Nebenangeboten
  • Eignungsanforderungen, Ausschluss von Unternehmen, Auftragssperre, Selbstreinigung von Unternehmen
  • Nachweis/Beleg der Eignung, Grundsatz der Eigenerklärung, Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), Eignungsvermutung, Eignungsleihe, elektronisches Dokumentenarchiv e-certis
  • Auftragsbekanntmachung (ex ante Transparenz)
  • Unwirksamkeit des Vertrages bei unterlassener Auftragsbekanntmachung / Vermeidung der Unwirksamkeit
  • Verwahrung, Öffnung und Prüfung der Angebote, Teilnahmeanträge, ggf. Interessenbekundungen und -bestätigungen
  • Wertung der Angebote, Teilnahmeanträge und ggf. Interessenbekundungen und -bestätigungen
  • Einhaltung der Prüfungsreihenfolge – Prüfung der Angemessenheit der Preise/Kosten
  • Lebenszyklusrechnung
  • Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots, empfohlene Methode
  • Vermeidung von Interessenkonflikten
  • Vorabinformation der Bieter einschließlich Wartepflicht
  • Abfragepflichten beim Gewerbezentralregister / Wettbewerbsregister
  • Zuschlagserteilung gleich Vertragsschluss
  • Aufhebung des Vergabeverfahrens
  • Nachträgliche Bieterinformation
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  • Dokumentation und Vergabevermerk

Sonderfälle/Querschnittsthemen

  • Politisch-strategische Ziele
  • Vertraulichkeit
  • Gemeinsame Beschaffung mehrerer Auftraggeber
  • Grundsatz der elektronischen Kommunikation
  • Zulässige Auftragsänderungen
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Fragen & Antworten

Hier beantworten wir die häufigsten Fragen zu unseren Kursen, Abläufen und Formaten. Sollten Sie weitere Fragen haben, unterstützen wir Sie gerne persönlich.

Das Seminar behandelt das WTO-Beschaffungsübereinkommen, EU-Vergaberichtlinien, das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, Vergabeverordnungen, Haushaltsordnungen sowie UVgO, VOB und sonstige Vorschriften.

Sie betrachten die Abwicklung nationaler und europaweiter Vergabeverfahren und klären dabei unter anderem Schwellen-/Auftragswerte sowie die im konkreten Fall anwendbare Vorschrift.

Zur Herstellung der Beschaffungsreife behandelt das Seminar Markterkundung, Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, Vorinformation und die vorrangige Prüfung einer Losvergabe.

Behandelt werden das offene und nicht-offene Verfahren, das Verhandlungsverfahren beziehungsweise die Verhandlungsvergabe mit und ohne Teilnahmewettbewerb sowie wettbewerblicher Dialog und Innovationspartnerschaft.

Sie befassen sich mit der Erstellung von Vergabeunterlagen, Anschreiben, Bewerbungsbedingungen und Vertragsunterlagen sowie mit funktionalen und konstruktiven Leistungsbeschreibungen und Vertragsbedingungen. Auch Produktneutralität und ihre Ausnahmen werden behandelt.

Das Seminar behandelt Rechtsschutz im Vergabeverfahren, Auftragsbekanntmachungen zur ex-ante-Transparenz, Vergabebekanntmachungen zur ex-post-Transparenz, Bieterinformationen sowie die Vermeidung einer Vertragsunwirksamkeit bei unterlassener Auftragsbekanntmachung.

IT-Recht – Vergaberecht kompakt PLUS für die Praxis im Überblick

Vergaberecht kompakt für die Praxis ordnet die öffentliche Beschaffung in ihre rechtlichen Rahmenbedingungen ein. Sie erhalten einen erweiterten Überblick über nationale und europaweite Vergabeverfahren sowie deren praktische Auswirkungen. Für eine weiterführende Einordnung bietet die Kategorie Kurse zu IT-Recht passende Themenfelder.

Im Mittelpunkt stehen Entscheidungen entlang des vergaberechtlich geprägten Vertragsanbahnungsprozesses: von der Beschaffungsreife über Vergabearten und Vergabeunterlagen bis zur Wertung von Angeboten. Dabei werden unter anderem Produktneutralität, Zuschlagskriterien, Eignungsprüfung, Lebenszyklusrechnung und die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots behandelt.

Der Kurs richtet sich an Teilnehmende ohne Grundkenntnisse, die einen fundierten Einblick in das Vergaberecht erwerben möchten; Interesse am Vergaberecht wird vorausgesetzt. Behandelt werden zudem Querschnittsthemen wie elektronische Kommunikation, gemeinsame Beschaffung, zulässige Auftragsänderungen, Kündigungen und Rechtsschutz im Vergabeverfahren.